Die Politiker müssen mal was tun für ... !

Setzen Sie bei den drei Punkten ein, was Ihnen wichtig erscheint. Bei der SPD ist es selbstverständlich, dass sich alle von Ihnen angesprochenen PolitikerInnen bemühen werden, das Anliegen an die richtige Stelle weiterzugeben. Denn es ist unsinnig, von GemeindevertreterInnen oder Kreistagsabgeordneten irgendwelche Gesetzesänderungen zu verlangen. Das können nur ParlamentarierInnen in Landtag, Bundestag oder Europaparlament. Umgekehrt können die Bundestagsabgeordneten zum Beispiel keinen Bebauungsplan ändern.
Unsere Verfassung weist den verschiedenen Organen ihre Aufgaben zu. Auf Orts- und Kreisebene gibt es keine Parlamente, auch wenn das gerne so gesagt wird. Die GemeinevertreterInnen und Kreistagsabgeordneten diskutieren nach parlamentarischen Regeln über Selbstverwaltungsaufgaben. Bei den Gemeinden bleibt im wesentlichen das Satzungsrecht. Die wichtigste Satzung ist die Haushaltssatzung, in der festgelegt wird wie viel Geld für welchen Zweck zur Verfügung gestellt wird.
Die hauptamtliche Verwaltung ist verpflichtet, die im Haushalt festgelegten Ziele sparsam zu verfolgen; hier wird deutlich, dass eine Gemeinde nur sinnvoll verwaltet werden kann, wenn die ehrenamtliche Verwaltung (das sind die GemeindevertreterInnen) vertrauensvoll mit der hauptamtlichen Verwaltung (das sind die Angestellten und Beamten des Amtes) zusammen arbeiten.


SPD-Fraktion im Landtag
Landtagsfraktion
SPD-Fraktion im Bundestag
Bundestagsfraktion
Sozialdemokratische Fraktion im Europaparlament
Europafraktion